wie versprochen kommt hier unsere Überraschung zum Website-Launch in Form eines Advents-Gewinnspiels.
Heuer ist die Weihnachtszeit ganz anders, als wir es gewohnt sind. Nichtsdestotrotz hoffen wir sehr, dass ihr die staade Zeit nutzt, um es euch mit eurer Familie schön zu machen.
Sei es bei einem tollen Frühstück am Adventswochenende oder bei einer leckeren Plätzchenrunde mit Tee, Kaffee oder Glühwein. Noch besser, wenn ihr euch dabei Roßmeier-Brot, Semmeln oder unsere Lebkuchen schmecken lasst!
Wir wünschen uns für diesen Advent und unser Gewinnspiel:
Nehmt uns virtuell mit an euren Adventstisch! Wir teilen mit eurer Einverständnis im Anschluss die Einsendungen auf unserer Website und unseren Social Media Kanälen.
UND SO NEHMT IHR AM GEWINNSPIEL TEIL:
▶️ Liked unsere Seite auf Facebook https://www.facebook.com/baeckerei.rossmeier/,
▶️ schickt uns per Privatnachricht auf Facebook ein Foto von eurem schönsten Adventstisch mit Weihnachtsfrühstück oder -leckereien und
▶️ gewinnt mit ein bisschen Glück eines von drei Adventspaketen mit einer Überraschungsmischung leckerer Roßmeier-Weihnachtsgebäcke!
Teilnahmeschluss ist der 13.12.2020, 12 Uhr. Die Gewinner werden per Zufall ermittelt und via PN auf Facebook benachrichtigt. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert. Keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf eure Einsendungen! ? ❤️
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite von Bäckerei Roßmeier (facebook-com/baeckerei.rossmeier).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bäckerei Roßmeier, Thomas Roßmeier, Hofmark 1, 84364 Bad Birnbach.
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Teilnahme
(1) Ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Bäckerei Roßmeier. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Mitmachen können Facebook-UserInnen, die in Deutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind.
(3) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie die Unternehmensseite liken („Gefällt-mir“ klicken) und ein Foto per Privatnachricht über den Facebook Messenger senden.
(4) Die Teilnahme ist bis zum 13.12.2020 12 Uhr möglich.
Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten TeilnehmerInnen verlosen wir 3×1 Adventspaket mit Roßmeier Weihnachtsgebäck.
(2) Die GewinnerInnen werden am 13.12.2020 per Zufall ermittelt und via PN benachrichtigt.
(3) Geht von einem/einer GewinnerIn innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je TeilnehmerIn ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Die Gewinne kann der/die GewinnerIn in einer der Filialen der Bäckerei Roßmeier in Bad Birnbach abholen. Oder wir senden den Gewinn zu, wozu wir die Adresse des Gewinners/der Gewinnerin benötigen.
Nutzungsrechtseinräumung
(1) Der/Die TeilnehmerIn garantiert, InhaberIn des erforderlichen Fotos zu sein. Ist der/die TeilnehmerIn nicht alleinige/r UrheberIn oder RechteinhaberIn, erklärt er/sie ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Mit der Zusendung des Fotos erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, dass das Foto auf unserer Website in einem Beitrag zum Gewinnspiel veröffentlicht werden kann.
Haftung und Freistellung
(1) Sofern der/die TeilnehmerIn Fotos hochlädt, garantiert der TeilnehmerIn, dass er/sie keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(2) Der/Die TeilnehmerIn stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der/die TeilnehmerIn verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der/die TeilnehmerIn Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.
Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den/die jeweilige/n TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die TeilnehmerIn falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen TeilnehmerIn um eine/n bereits ausgeloste/n GewinnerIn, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Datenschutz
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des/der TeilnehmersIn sowie seine/ihre sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des/der TeilnehmersIn vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Der/Die TeilnehmerIn kann jederzeit Auskunft über die zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter www.baeckerei-rossmeier.de abrufbar ist.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Er ist eines der Weihnachtsgebäcke schlechthin – der Lebkuchen. Auch unsere Roßmeier Lebkuchen sind jeden Dezember eins der beliebtesten Gebäcke bei unseren Kunden. Sein aromatischer Duft, sein herrlich würziger Geschmack und seine weiche, saftige Beschaffenheit versetzt wohl jeden sofort in Winterstimmung. Doch was gibt es eigentlich alles über den Advents-Klassiker zu wissen, außer dass er lecker schmeckt?
Die Geschichte des Lebkuchens:
Lebkuchen sind alt! Bis in die Antike zurück geht ihre Geschichte. Schon die Menschen damals aßen gerne Honigkuchen.
Lebküchner, Lebküchler oder Lebzelter gab es dann etwa im 12. Jahrhundert. So wurden damals die Lebkuchenbäcker genannt. Doch sie waren nicht die einzigen, die die flachen Kuchen herstellten. Auch in Klöstern wurden sie fleißig gebacken und mit allerlei Gewürzen versehen. Durch Muskat, Zimt, Anis, Ingwer, Koriander, Nelken und auch schwarzen Pfeffer galten sie als heilend und verdauungsfördernd. Von den Mönchen wurden sie so als gesundes Gebäck vor allem zur Fastenzeit gegessen.
Richtig professionell wurde die Lebküchnerei im 16. Jahrhundert. Jetzt begann man auch, denn Teig auf Oblaten zu backen. Zuvor war er vor dem Backen in Ton- oder Steinformen geformt worden. Das Geschäft mit den Lebkuchen boomte vor allem in Städten, die eine gute Handelsanbindung hatten. Immerhin waren viele Zutaten aus fernen Ländern nötig, um dem Gebäck seine Würze zu verleihen. Eine der damaligen Lebkuchen-Städte ist es bis heute geblieben: Nürnberg.
Der Name des Lebkuchens:
Auch wenn es naheliegend ist, kommt das Wort „Lebkuchen“ nicht etwa von „Leben“, sondern wohl aus dem Lateinischen. Forscher glauben, dass Lebkuchen vom Wort „libum“ abstammt, was Fladen, Opfer- oder Flachkuchen bedeutet.
In Süddeutschland und Österreich wurden die Lebkuchen auch Zelte(n) genannt, woraus sich der oben schon erwähnte Begriff der Lebzelter, der Lebkuchenbäcker, ergibt.
Und auch der „Pfefferkuchen“ ist nur ein anderes Wort für Lebkuchen, das vor allem im östlichen Deutschland verwendet wird. Früher wurden alle Gewürze unter dem Namen Pfeffer zusammengefasst. Für das würzige, mit vielen Aromen versehene Weihnachtsküchlein, war der Name „Pfefferkuchen“ daher schon damals naheliegend.
Lebkuchen im Advent:
Wie der Lebkuchen seinen Weg in die Adventszeit fand? Ganz einfach: Früher waren die Tage vor dem Weihnachtsfest noch mehr als heute eine Zeit der Besinnung, wozu oft gefastet wurde. Natürlich kamen hier, wie oben schon erwähnt, wieder die Lebkuchen ins Spiel. Sie waren damals eher noch gesundes Heilmittel als süßes Gebäck.
Außerdem hatten die haltbaren und nahrhaften Lebkuchen im mittelalterlichen Advent die Aufgabe vor Weihnachten Gäste, Hausbewohner, Bedienstete und auch arme Menschen zu nähren. Er wurde dazu an alle verteilt.
https://baeckerei-rossmeier.de/wp-content/uploads/2020/11/weihnachtsgebaeck-lebkuchen.jpg7501000mIm8492https://baeckerei-rossmeier.de/wp-content/uploads/2018/11/LOGO-Rossmaier-unvergesslich.svgmIm84922020-11-30 14:35:052020-12-04 15:23:28Lebkuchen: Wissenswertes zum Advents-Klassiker
Ein Brot ist mehr als die Summe seiner Zutaten. Es ist gebackene Tradition. Und trotzdem sind es die einzelnen Rohstoffe, die neben Zeit, Hingabe und Handwerk bestimmen, wie gut das Brot am Ende wird.
In der Bäckerei Roßmeier arbeiten wir deswegen mit regionalen Lieferanten zusammen, die uns gleichbleibend hohe Qualität bieten. In Sachen Mehl gehört dazu die Weiss-Mehl GmbH in Bruckmühl bei Julbach (Link: http://www.weiss-mehl.eu/home/). Das mittelständische Familienunternehmen versorgt Bäckereien und Lebensmittelbetriebe mit hochwertigen Getreide- und Mehlprodukten, die mit modernster Technik in der Traditionsmühle erzeugt werden.
Ähnlich wie unsere Bäckerei blickt auch die Bruckmühl auf eine lange Geschichte zurück – wobei die des Mühlenbetriebs deutlich weiter zurückreicht. Denn schon lange vor 1180 wurde die Bruckmühl gegründet und zählte ab ihrem Bau zu den wichtigsten Lieferanten für die Herstellung des täglichen Brotes. Mit ihren fünf Mahlwerken war sie im 14. Jahrhundert die größte Mühle im südostbayerischen Raum.
Seit dieser Zeit wurde die Bruckmühl kräftig modernisiert. Seit 2002 führt Herbert Willmerdinger den traditionellen Mühlenbetrieb mit seiner Frau Martina und legt nach wie vor großen Wert auf Fortschritt, wobei sich die Familie in ihrer Arbeit stets den handwerklichen Wurzeln bewusst bleibt.
Bei der Weiss-Mehl GmbH werden seit jeher hohe Qualitätsstandards angelegt. Regionale Landwirte und Anbauverbände werden sorgfältig ausgewählt und vor sowie während des Mahlens werden die Produkte immer wieder im hauseigenen Labor auf Herz und Nieren geprüft. So entsteht das hochwertige Mehl, das dazu beiträgt, dass unsere Roßmeier Brote einfach unvergesslich gut schmecken.
https://baeckerei-rossmeier.de/wp-content/uploads/2018/11/Fotolia_217916676_S.jpg537894mIm8492https://baeckerei-rossmeier.de/wp-content/uploads/2018/11/LOGO-Rossmaier-unvergesslich.svgmIm84922020-09-22 15:03:002020-11-30 15:53:46Unser Mehllieferant Weiss-Mehl GmbH in Julbach
ADVENTSTISCH—GEWINNSPIEL 2020
Liebe Freunde unvergESSlicher Backkunst,
wie versprochen kommt hier unsere Überraschung zum Website-Launch in Form eines Advents-Gewinnspiels.
Heuer ist die Weihnachtszeit ganz anders, als wir es gewohnt sind. Nichtsdestotrotz hoffen wir sehr, dass ihr die staade Zeit nutzt, um es euch mit eurer Familie schön zu machen.
Sei es bei einem tollen Frühstück am Adventswochenende oder bei einer leckeren Plätzchenrunde mit Tee, Kaffee oder Glühwein. Noch besser, wenn ihr euch dabei Roßmeier-Brot, Semmeln oder unsere Lebkuchen schmecken lasst!
Wir wünschen uns für diesen Advent und unser Gewinnspiel:
Nehmt uns virtuell mit an euren Adventstisch! Wir teilen mit eurer Einverständnis im Anschluss die Einsendungen auf unserer Website und unseren Social Media Kanälen.
UND SO NEHMT IHR AM GEWINNSPIEL TEIL:
▶️ Liked unsere Seite auf Facebook https://www.facebook.com/baeckerei.rossmeier/,
▶️ schickt uns per Privatnachricht auf Facebook ein Foto von eurem schönsten Adventstisch mit Weihnachtsfrühstück oder -leckereien und
▶️ gewinnt mit ein bisschen Glück eines von drei Adventspaketen mit einer Überraschungsmischung leckerer Roßmeier-Weihnachtsgebäcke!
Teilnahmeschluss ist der 13.12.2020, 12 Uhr. Die Gewinner werden per Zufall ermittelt und via PN auf Facebook benachrichtigt. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert. Keine Barauszahlung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf eure Einsendungen! ? ❤️
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter
(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf der Facebook-Seite von Bäckerei Roßmeier (facebook-com/baeckerei.rossmeier).
(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Bäckerei Roßmeier, Thomas Roßmeier, Hofmark 1, 84364 Bad Birnbach.
(3) Mit Teilnahme an dem jeweiligen Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.
(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, es wird weder von Facebook gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Teilnahme
(1) Ausgeschlossen sind MitarbeiterInnen der Bäckerei Roßmeier. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.
(2) Mitmachen können Facebook-UserInnen, die in Deutschland wohnen und mindestens 18 Jahre alt sind.
(3) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie die Unternehmensseite liken („Gefällt-mir“ klicken) und ein Foto per Privatnachricht über den Facebook Messenger senden.
(4) Die Teilnahme ist bis zum 13.12.2020 12 Uhr möglich.
Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
(1) Unter allen teilnahmeberechtigten TeilnehmerInnen verlosen wir 3×1 Adventspaket mit Roßmeier Weihnachtsgebäck.
(2) Die GewinnerInnen werden am 13.12.2020 per Zufall ermittelt und via PN benachrichtigt.
(3) Geht von einem/einer GewinnerIn innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung bei uns ein, erlischt der Gewinnanspruch. Wir sind in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.
(4) Je TeilnehmerIn ist nur ein Gewinn möglich.
(5) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden.
(6) Die Gewinne kann der/die GewinnerIn in einer der Filialen der Bäckerei Roßmeier in Bad Birnbach abholen. Oder wir senden den Gewinn zu, wozu wir die Adresse des Gewinners/der Gewinnerin benötigen.
Nutzungsrechtseinräumung
(1) Der/Die TeilnehmerIn garantiert, InhaberIn des erforderlichen Fotos zu sein. Ist der/die TeilnehmerIn nicht alleinige/r UrheberIn oder RechteinhaberIn, erklärt er/sie ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.
(2) Mit der Zusendung des Fotos erklärt sich der/die TeilnehmerIn damit einverstanden, dass das Foto auf unserer Website in einem Beitrag zum Gewinnspiel veröffentlicht werden kann.
Haftung und Freistellung
(1) Sofern der/die TeilnehmerIn Fotos hochlädt, garantiert der TeilnehmerIn, dass er/sie keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.
(2) Der/Die TeilnehmerIn stellt uns von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der Rechtswidrigkeit von Fotos resultieren, die der/die TeilnehmerIn verwendet hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
(3) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der/die TeilnehmerIn Facebook und Instagram von jeder Haftung frei.
Ausschluss
(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt uns, den/die jeweilige/n TeilnehmerIn von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die TeilnehmerIn falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
(2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen TeilnehmerIn um eine/n bereits ausgeloste/n GewinnerIn, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen
Wir behalten uns das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
Datenschutz
Wir sind verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der TeilnehmerInnen, sofern wir diese selbst verarbeiten. Wir werden die Angaben zur Person des/der TeilnehmersIn sowie seine/ihre sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Wir werden die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des/der TeilnehmersIn vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels verwendet und anschließend gelöscht. Der/Die TeilnehmerIn kann jederzeit Auskunft über die zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung, die unter www.baeckerei-rossmeier.de abrufbar ist.
Schlussbestimmungen
(1) Sollten die Teilnahmebedingungen unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.
(2) Es gilt deutsches Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Lebkuchen: Wissenswertes zum Advents-Klassiker
Er ist eines der Weihnachtsgebäcke schlechthin – der Lebkuchen. Auch unsere Roßmeier Lebkuchen sind jeden Dezember eins der beliebtesten Gebäcke bei unseren Kunden. Sein aromatischer Duft, sein herrlich würziger Geschmack und seine weiche, saftige Beschaffenheit versetzt wohl jeden sofort in Winterstimmung. Doch was gibt es eigentlich alles über den Advents-Klassiker zu wissen, außer dass er lecker schmeckt?
Die Geschichte des Lebkuchens:
Lebkuchen sind alt! Bis in die Antike zurück geht ihre Geschichte. Schon die Menschen damals aßen gerne Honigkuchen.
Lebküchner, Lebküchler oder Lebzelter gab es dann etwa im 12. Jahrhundert. So wurden damals die Lebkuchenbäcker genannt. Doch sie waren nicht die einzigen, die die flachen Kuchen herstellten. Auch in Klöstern wurden sie fleißig gebacken und mit allerlei Gewürzen versehen. Durch Muskat, Zimt, Anis, Ingwer, Koriander, Nelken und auch schwarzen Pfeffer galten sie als heilend und verdauungsfördernd. Von den Mönchen wurden sie so als gesundes Gebäck vor allem zur Fastenzeit gegessen.
Richtig professionell wurde die Lebküchnerei im 16. Jahrhundert. Jetzt begann man auch, denn Teig auf Oblaten zu backen. Zuvor war er vor dem Backen in Ton- oder Steinformen geformt worden. Das Geschäft mit den Lebkuchen boomte vor allem in Städten, die eine gute Handelsanbindung hatten. Immerhin waren viele Zutaten aus fernen Ländern nötig, um dem Gebäck seine Würze zu verleihen. Eine der damaligen Lebkuchen-Städte ist es bis heute geblieben: Nürnberg.
Der Name des Lebkuchens:
Auch wenn es naheliegend ist, kommt das Wort „Lebkuchen“ nicht etwa von „Leben“, sondern wohl aus dem Lateinischen. Forscher glauben, dass Lebkuchen vom Wort „libum“ abstammt, was Fladen, Opfer- oder Flachkuchen bedeutet.
In Süddeutschland und Österreich wurden die Lebkuchen auch Zelte(n) genannt, woraus sich der oben schon erwähnte Begriff der Lebzelter, der Lebkuchenbäcker, ergibt.
Und auch der „Pfefferkuchen“ ist nur ein anderes Wort für Lebkuchen, das vor allem im östlichen Deutschland verwendet wird. Früher wurden alle Gewürze unter dem Namen Pfeffer zusammengefasst. Für das würzige, mit vielen Aromen versehene Weihnachtsküchlein, war der Name „Pfefferkuchen“ daher schon damals naheliegend.
Lebkuchen im Advent:
Wie der Lebkuchen seinen Weg in die Adventszeit fand? Ganz einfach: Früher waren die Tage vor dem Weihnachtsfest noch mehr als heute eine Zeit der Besinnung, wozu oft gefastet wurde. Natürlich kamen hier, wie oben schon erwähnt, wieder die Lebkuchen ins Spiel. Sie waren damals eher noch gesundes Heilmittel als süßes Gebäck.
Außerdem hatten die haltbaren und nahrhaften Lebkuchen im mittelalterlichen Advent die Aufgabe vor Weihnachten Gäste, Hausbewohner, Bedienstete und auch arme Menschen zu nähren. Er wurde dazu an alle verteilt.
Unser Mehllieferant Weiss-Mehl GmbH in Julbach
Ein Brot ist mehr als die Summe seiner Zutaten. Es ist gebackene Tradition. Und trotzdem sind es die einzelnen Rohstoffe, die neben Zeit, Hingabe und Handwerk bestimmen, wie gut das Brot am Ende wird.
In der Bäckerei Roßmeier arbeiten wir deswegen mit regionalen Lieferanten zusammen, die uns gleichbleibend hohe Qualität bieten. In Sachen Mehl gehört dazu die Weiss-Mehl GmbH in Bruckmühl bei Julbach (Link: http://www.weiss-mehl.eu/home/). Das mittelständische Familienunternehmen versorgt Bäckereien und Lebensmittelbetriebe mit hochwertigen Getreide- und Mehlprodukten, die mit modernster Technik in der Traditionsmühle erzeugt werden.
Ähnlich wie unsere Bäckerei blickt auch die Bruckmühl auf eine lange Geschichte zurück – wobei die des Mühlenbetriebs deutlich weiter zurückreicht. Denn schon lange vor 1180 wurde die Bruckmühl gegründet und zählte ab ihrem Bau zu den wichtigsten Lieferanten für die Herstellung des täglichen Brotes. Mit ihren fünf Mahlwerken war sie im 14. Jahrhundert die größte Mühle im südostbayerischen Raum.
Seit dieser Zeit wurde die Bruckmühl kräftig modernisiert. Seit 2002 führt Herbert Willmerdinger den traditionellen Mühlenbetrieb mit seiner Frau Martina und legt nach wie vor großen Wert auf Fortschritt, wobei sich die Familie in ihrer Arbeit stets den handwerklichen Wurzeln bewusst bleibt.
Bei der Weiss-Mehl GmbH werden seit jeher hohe Qualitätsstandards angelegt. Regionale Landwirte und Anbauverbände werden sorgfältig ausgewählt und vor sowie während des Mahlens werden die Produkte immer wieder im hauseigenen Labor auf Herz und Nieren geprüft. So entsteht das hochwertige Mehl, das dazu beiträgt, dass unsere Roßmeier Brote einfach unvergesslich gut schmecken.